K R Ü S E L M A N N  

G O E G E

R E C H T S A N W Ä L T E

PRIVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Die Rechtsanwälte KRÜSELMANN & GOEGE sind insbesondere auf die umfassende und professionelle Beratung und Betreuung baurechtlicher Mandate spezialisiert. Dies umfasst sowohl das private Bau- und Architektenrecht als auch das öffentliche Baurecht. Das baurechtliche Mandat beginnt bereits mit der Planung, Ausschreibung und Vertragsgestaltung. Es stellt die reibungslose Durchführung eines Projekts bis zur Abnahme sicher. Auch nach erfolgter Abnahme und Inbesitznahme des Objekts begleiten wir Sie bei der Abrechnung oder der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsansprüche. Wir unterstützen Sie auch bei der Bewirtschaftung des Objekts sei es bei der Erstellung von Dienstleistungs- und Nutzungsvereinbarungen oder im Falle der Vermietung oder Verpachtung. Planen Sie den Verkauf eines Objekts sind wir ihr Ansprechpartner. Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen für ihre Ziele rund um die Immobilie. 

mehr

 

Entscheidung des OLG Brandenburg vom 25.05.2011 – 13 U 83/10 - Zur Bedenkenhinweispflicht

Ein Unternehmer ist dann nicht für den Mangel seines Werkes verantwortlich, wenn
dieser auf verbindliche Vorgaben des Bestellers oder von diesem gelieferte Stoffe
oder Bauteile oder Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen ist und der
Unternehmer seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat.

 

Rechtsanwalt Joseph Krüselmann

Zur Bedenkenhinweispflicht
Entscheidung OLG Brandenburg 25.05.2011.[...]
PDF-Dokument [18.4 KB]

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 2331 3674978 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.